Welche Möglichkeiten des Stiftens gibt es?
Jede geschäftsÂfähige PerÂson oder jedes Unternehmen kann stiften oder der Stiftung VerÂmöÂgen überÂtraÂgen. Es könÂnen sowohl Geld– oder BarverÂmöÂgen als auch SachverÂmöÂgen z.B. in Form einer ImmoÂbilie oder WertÂpaÂpieren gesÂtiftet werden.
Schenkung/​Spende Eine Schenkung bzw. Spende ist jedÂerzeit möglich. Die Stiftung LebenÂshilfe WiesÂloch kann über die ZuwenÂdung sofort verÂfüÂgen und damit wichtige aktuelle ProÂjekte unterÂstützen. Wir freuen uns über jede Spende! |
ZusÂtiftunÂgen Ihr KapÂiÂtal wird dauerÂhaft in der Stiftung LebenÂshilfe WiesÂloch angelegt und erhöht das StiftungskapÂiÂtal. Aus den ErträÂgen dieser Anlage werÂden aktuell ansteÂhende ProÂjekte gefördert. |
ErbeinÂsetÂzung Durch ein TesÂtaÂment könÂnen Sie die Stiftung LebenÂshilfe WiesÂloch als Erbin oder Miterbin einÂsetÂzen. Ihr VerÂmöÂgen bleibt uneingeschränkt erhalÂten und Sie besÂtimÂmen selbst, wem Sie damit helfen wollen. |
VerÂmächtÂnis Mit einem VerÂmächtÂnis wenÂden Sie einen besÂtimmten VerÂmöÂgensÂgeÂgenÂstand (z.B. eine ImmoÂbilie, WertÂpaÂpierguthaben oder BarÂbeÂtrag) tesÂtaÂmenÂtarisch der Stiftung LebenÂshilfe WiesÂloch zu, ohne diese als Erbe einzusetzen. |