Welche Möglichkeiten des Stiftens gibt es?

Jede geschäfts­fähige Per­son oder jedes Unternehmen kann stiften oder der Stiftung Ver­mö­gen über­tra­gen. Es kön­nen sowohl Geld– oder Barver­mö­gen als auch Sachver­mö­gen z.B. in Form einer Immo­bilie oder Wert­pa­pieren ges­tiftet werden.

Schenkung/​Spende

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Eine Schenkung bzw. Spende ist jed­erzeit möglich. Die Stiftung Leben­shilfe Wies­loch kann über die Zuwen­dung sofort ver­fü­gen und damit wichtige aktuelle Pro­jekte unter­stützen. Wir freuen uns über jede Spende!

Zus­tiftun­gen

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Ihr Kap­i­tal wird dauer­haft in der Stiftung Leben­shilfe Wies­loch angelegt und erhöht das Stiftungskap­i­tal. Aus den Erträ­gen dieser Anlage wer­den aktuell anste­hende Pro­jekte gefördert.

Erbein­set­zung

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Durch ein Tes­ta­ment kön­nen Sie die Stiftung Leben­shilfe Wies­loch als Erbin oder Miterbin ein­set­zen. Ihr Ver­mö­gen bleibt uneingeschränkt erhal­ten und Sie bes­tim­men selbst, wem Sie damit helfen wollen.

Ver­mächt­nis

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Mit einem Ver­mächt­nis wen­den Sie einen bes­timmten Ver­mö­gens­ge­gen­stand (z.B. eine Immo­bilie, Wert­pa­pierguthaben oder Bar­be­trag) tes­ta­men­tarisch der Stiftung Leben­shilfe Wies­loch zu, ohne diese als Erbe einzusetzen.