Was ist eigentlich eine Stiftung?
Stiften heißt, VerÂmöÂgen dauerÂhaft einem besÂtimmten Zweck zu widÂmen. Das VerÂmöÂgen der Stiftung muss dabei ungeschmälert erhalÂten bleiben. Lediglich die Erträge und die ZuwenÂdunÂgen, die die Stiftung erhält, sind zur VerÂwirkÂlichung des Stiftungszwecks zu verwenden.
Die StiftungÂsorÂganÂiÂsaÂtion unterÂliegt der staatlichen AufÂsicht und PrüÂfung, damit ist gewährleisÂtet, dass deren HanÂdeln stets und uneingeschränkt im EinÂklang mit den VorÂgaben der Stiftung und deren Zweck steht.
Die MitÂglieder der StiftungÂsorÂgane sind Stiftungsrat und StiftungsvorÂstand. In diese Gremien wurÂden engagierte PerÂsönÂlichkeiten aus Wirtschaft, PoliÂtik und Gesellschaft berufen. Diese PerÂsoÂnen sind für die Stiftung aussÂchließlich ehreÂnamtlich tätig.
Die Stiftung ist als gemeinÂnützig anerkannt. ZuwenÂdunÂgen sind deshalb frei von der ErbÂschaft– und SchenkungÂsÂteuer. Spenden sind einkomÂmen– und körperschaftsteuerfrei.