Stiftung Lebenshilfe

Ihre Auf­gaben und ihr Streben sieht die Leben­shilfe Wies­loch e.V. darin, Men­schen mit geistiger und schw­erst mehrfacher Behin­derung aller Altersstufen sowie deren Ange­höri­gen eine wirk­same Hilfe, Begleitung und Förderung anbi­eten zu kön­nen. Da die öffentlichen Mit­tel dafür immer knap­per wer­den, wurde am 22. Okto­ber 1998 die Stiftung Leben­shilfe Wies­loch gegründet.

Der Zweck der Stiftung Leben­shilfe Wies­loch besteht ins­beson­dere in der Schaf­fung und Erhal­tung von Wohn­räu­men sowie der Unter­stützung, Bil­dung, Unter­bringung, Erhol­ung und sportlichen Betä­ti­gung von Men­schen mit geistiger Behin­derung sowie schw­erer und mehrfacher Behin­derung. Des Weit­eren wird durch die Stiftung die Leben­shilfe Wies­loch e.V. und ihre Beteili­gungs­ge­sellschaften bei der Ver­wirk­lichung ihrer Zwecke unterstützt.

Bitte helfen Sie uns dabei! Durch Ihre Spende kön­nen Men­schen mit Behin­derung opti­mal und indi­vidu­ell gefördert werden.

Was ist eigentlich eine Stiftung?

Stiften heißt, Ver­mö­gen dauer­haft einem bes­timmten Zweck zu wid­men. Das Ver­mö­gen der Stiftung muss dabei ungeschmälert erhal­ten bleiben. Lediglich die Erträge und die Zuwen­dun­gen, die die Stiftung erhält, sind zur Ver­wirk­lichung des Stiftungszwecks zu verwenden.

Die Stiftung­sor­gan­i­sa­tion unter­liegt der staatlichen Auf­sicht und Prü­fung, damit ist gewährleis­tet, dass deren Han­deln stets und uneingeschränkt im Ein­klang mit den Vor­gaben der Stiftung und deren Zweck steht.

Die Mit­glieder der Stiftung­sor­gane sind Stiftungsrat und Stiftungsvor­stand. In diese Gremien wur­den engagierte Per­sön­lichkeiten aus Wirtschaft, Poli­tik und Gesellschaft berufen. Diese Per­so­nen sind für die Stiftung auss­chließlich ehre­namtlich tätig.

Die Stiftung ist als gemein­nützig anerkannt. Zuwen­dun­gen sind deshalb frei von der Erb­schaft– und Schenkung­s­teuer. Spenden sind einkom­men– und körperschaftsteuerfrei.

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