Auf­nahme von Kindern mit Behinderung

Als Inten­sivko­op­er­a­tion mit dem Kinder­garten Mor­gen­tau in Wies­loch, kön­nen Kinder mit erhöhtem Förderbe­darf in den dor­ti­gen Schulkinder­garten angemeldet und nach § 20 Schulge­setz Baden-​Württemberg als Kinder mit son­der­päd­a­gogis­chem Förderbe­darf im Betrieb­skinder­garten als Koop­er­a­tionskinder aufgenom­men werden.

Eine Auf­nahme ist ab Vol­len­dung des drit­ten Leben­s­jahres, bei Kindern mit einer kör­per­lichen Behin­derung ab Vol­len­dung des zweiten Leben­s­jahres möglich.

Es wer­den haupt­säch­lich Kinder mit Behin­derung aus den Gemein­den Wies­loch, Nußloch, Wall­dorf, St. Leon-​Rot, Malsch, Rauen­berg, Mühlhausen, Diel­heim und Leimen betreut. Die Teil­nahme am Fahr­di­enst ist möglich.

Vor Auf­nahme in den Kinder­garten ist die Erstel­lung eines Son­der­päd­a­gogis­chen Gutacht­ens erforderlich.

Auf­grund des Gutacht­ens bescheinigt das Staatliche Schu­lamt Mannheim die beson­dere Förderbedürftigkeit des Kindes. Dieser Fest­stel­lungs­bescheid ist Voraus­set­zung für die Kostenüber­nahme durch das Sozialamt des Rhein-​Neckar-​Kreises.