Auf­nahme von Kindern ohne Behinderung

In der alters­gemis­chten Gruppe kön­nen Kinder vom vol­len­de­ten ersten Leben­s­jahr bis zum Schulein­tritt aufgenom­men werden.

In der Krippe wer­den Kinder vom vol­len­de­ten ersten bis zum drit­ten Leben­s­jahr aufgenommen.

Bei der Bele­gung in bei­den Grup­pen haben Kinder von Mitarbeitern/​Mitarbeiterinnen der Firma Nuss­baum Medien vor­rangiges Bele­gungsrecht. Weit­ere Kinder aus der Gemeinde St. Leon-​Rot sowie ort­süber­greifende Anmel­dun­gen sind möglich.

Die Inte­gra­tive Betrieb­skindertagesstätte kooperiert bei der Beset­zung der Plätze im Rah­men des all­ge­meinen Anmelde­v­er­fahrens mit der Gemeinde St. Leon-​Rot.

Die Höhe der monatlichen Gebühren wird jährlich mit der Gemeinde St. Leon-​Rot abges­timmt und aktu­al­isiert und kann über die Home­page der Gemeinde einge­se­hen werden..

Weit­ere Infor­ma­tio­nen zu Kinder­be­treu­ung­sein­rich­tun­gen oder möglichen Gebühren­er­mäßi­gun­gen durch die Gemeinde erhal­ten Sie ebenso unter www​.st​-leon​-rot​.de/​K​i​n​d​e​r​b​e​t​r​e​u​u​n​g