Willkom­men im Förder– und Betreu­ungs­bere­ich (FuB)

Im Förder– und Betreu­ungs­bere­ich wer­den Men­schen mit schw­eren geisti­gen und kör­per­lichen Behin­derun­gen unter dem ver­längerten Dach der Werk­statt aufgenom­men. Die Beschäftigten haben hier die Möglichkeit in 8 Grup­pen einem klar struk­turi­erten Tagesablauf soziale Kon­takte zu pfle­gen, leben­sprak­tis­che Förderung zu erfahren und indi­vidu­ellen Förderange­bote zu erleben. Dabei ist die pflegerische Ver­sorgung sichergestellt. Der FuB bietet Raum für Wohlfühlen, hin­führen zu pro­duk­tiven Tätigkeiten, Entwick­lung und Begeg­nun­gen außer­halb des Wohnumfelds.

Auf­gabe der Einrichtung

In derzeit 8 Förder– und Betreu­ungs­grup­pen wer­den 40 Beschäftigte mit unter­schiedlichen Behin­derun­gen und Beein­träch­ti­gun­gen in einem zweiten Milieu neben der häus­lichen Umge­bung begleitet.

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Im Einzel­nen ergeben sich daraus fol­gende Leistungen:

  • Betreu­ung und Begleitung von Men­schen mit Behin­derung während des Tages
  • Förderung, Erhalt und Erwerb von Fähigkeiten und Fer­tigkeiten in den Bere­ichen Motorik, emo­tionale und soziale Entwick­lung, Wahrnehmung, Kom­mu­nika­tion, Leben­spraxis und kog­ni­tive Fähigkeiten
  • Sich­er­stel­lung der grundpflegerischen Versorgung
  • Her­an­führung an vorhan­dene Arbeit­sange­bote der Produktion
  • Ver­mit­tlung, Organ­i­sa­tion und Ãœberwachung von Hil­fen, die die Arbeit der Förder­gruppe ergänzen, z.B. Ther­a­pien, Freizeiten, Per­sön­liches Bud­get, Hilfsmittel
  • Ent­las­tung, Beratung und Unter­stützung der Ange­höri­gen zur Ver­mei­dung oder Verzögerung einer Voll­sta­tionären Unterbringung.

Leit­bild und Ziele

Die Grund­lage der Auf­nahme im FuB ist der §136 SGB IX, der besagt, dass Men­schen mit Behin­derung, die noch nicht im Arbeits­bere­ich einer Werk­statt aufgenom­men wer­den kön­nen, in einem der Werk­statt angegliederten Bere­ich aufgenom­men wer­den sollen.

Der Grundgedanke des FuB ist es, die ideell erbrachten Leis­tun­gen des schw­er­st­mehrfach­be­hin­derten Men­schen einer pro­duk­tiven Tätigkeit gle­ichzustellen. Daran lässt sich die indi­vidu­elle Förderung fest­machen, welche darauf abzielt, eine den Fähigkeiten entsprechende Förderung anzu­bi­eten.

Die Maß­nah­men, die im FuB ange­boten wer­den, haben in erste Linie fol­gende Ziele:

  • Die Förderung prak­tis­cher Ken­nt­nisse und Fähigkeiten anzus­treben, die erforder­lich und geeignet sind, dem behin­derten Men­schen die für ihn erre­ich­bare Teil­nahme am Leben in der Gemein­schaft zu ermöglichen
  • Maß­nah­men der Eingliederung­shilfe in das Arbeit­sleben, vor allem in Werk­stät­ten, bzw. son­sti­gen Beschäf­ti­gungsstät­ten vorzubereiten
  • Sich­er­stel­lung der pflegerischen Ver­sorgung der Men­schen mit Behinderung